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Erläuterung Datenschutzklausel des Gartenvereins „Am Lohmühlenbach" e.V.

 

 

1.    Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundes­Datenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

 

2.       Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

-  das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO

-  das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO

-   das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO

-  das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO

-  das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

-  das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO

 

3.      Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen . Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der  oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

Folgende Vorstandsmitglieder sind berechtigt Daten zu erheben, zu verwalten und weiter zugeben:

Der Vereinsvorsitzende , sein Stellvertreter, der Kassenwart und die Finanzrevision.

 

4.       Folgende Daten werden erhoben:  der Nachname, der Vorname, die Wohnanschrift und die Telefonnummer der Vereinsmitglieder. Die E-Mail ist eine freiwillige Angabe.

5.      Bei Neuverpachtung eines Gartens erfolgt dies schriftlich alle anderen Vereinsmitglieder erhalten die vorliegende Erläuterung.

6.      Die Daten werden beim Vereinsvorsitzenden und dem Kassenwart gespeichert.

7.      Die Daten werden gelöscht, wenn das Vereinsmitglied aus dem Verein ausgeschieden ist und seine Verbindlichkeiten beglichen sind sowie ein Nachpächter gefunden ist, frühestens zwei Jahre nach dem Ausscheiden.

 

 

Erläuterungen  zur Datenschutzklausel:

 

Zum 25.05.2018 tritt ein komplett überarbeitetes Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union in Kraft. Ab dann gelten die EU-Datenschutz-Grund-Verordnung und das Bundesdatenschutzgesetz  in der überarbeiteten Fassung vom 05.07.2017 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) . Der Formulierungsvorschlag  berücksichtigt bereits die ab dann geltenden Bestimmungen.

 

Vereinsvorsitzender