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 Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,

 

      hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass

      der Cannabisanbau in Kleingärten

                                      nicht erlaubt ist.

 

 Grundlage für das Verbot bildet das Cannabisgesetz (CanG).

    Dem entsprechend darf Cannabis nur an dem festen

    Wohnsitz*) angebaut werden.  (§§ 3 (2) und 9 (1)  CanG).

          Die Nutzung von Kleingärten zu Wohnzwecken ist

  gemäß Bundenkleingartengesetz (BKleingG) nicht erlaubt.

 

 

    Des Weiteren ist der Zugriff durch Dritte, insbesondere

    durch Kinder und Jugendliche, zu verhindern (§10 CanG).

              Durch die niedrigen Eingangstüren und niedrigen

              Zäune zu den Nachbarn lässt sich ein Zugriff

              durch Dritte nicht verhindern.

 

 

                Der Anbau von Cannabis in Kleingärten ist eine

                Ordnungswidrigkeit nach § 36 CanG und kann mit

                einer Geldbuße geahndet werden.

 

 

     *) §1 Pkt. 16 CanG:  Wohnsitz: der Ort, an dem sich eine Person  seit mindestens

                                         sechs  Monaten eine Wohnung  unter Umständen innehat,

                                         die darauf schließen  lassen, dass sie diese Wohnung

                                         beibehalten und benutzen wird